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Engere Wahl

Verfasser

NKBAK
Nicole Kerstin Berganski, Andreas Krawczyk Architekten Partnerschaft mbB
Baseler Platz 1
60329 Frankfurt am Main

Mitarbeiter/in der Verfasser/in:
Simon Bielmeier, Ruoxi Chen, Christopher Kessel, Olivia Quarch, Axel Vos

Fachplaner:

Fachrichtung: Tragwerk
B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH
Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main

Mitarbeiter/in der Verfasser/in: Prof. Dr. Klaus Bollinger, Prof. Dr. Achim Vogelsberg, Ljuba Tascheva, Philipp Vehrenberg

Fachrichtung: Freianlagen
Schöne Aussichten Landschaftsarchitektur
Friedrich-Ebert-Straße 48, 34117 Kassel

Mitarbeiter/in der Verfasser/in: Martin Blank, Kathrin Buchmann

Sonderfachleute:

Energietechnik:
Transsolar Energietechnik GmbH, Prof. Matthias Schuler, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart

Brandschutz:
Wagner Zeitter Bauingenieure GmbH,
Prof. Helmut Zeitter, Sven Mohr
Adolfsallee 57, 65185 Wiesbaden

   

Leitidee des Verfassers

„Der Entwurf interpretiert die Ausgangslage konsequent und definiert den Ort für das Wohnen mit einem repräsentativen und ausdrucksstarken Baukörper, der sich in seiner Ausrichtung auf den Blick von der Innenstadt/Hauptbahnhof kommend bezieht.

Das Projekt schafft eine Nachverdichtung durch ein abgetrepptes Bauvolumen, welches von der Südsonne umspielt wird. Das benachbarte Landmarkhotel wird respektiert und in dem städtebaulichen Kontext gestärkt.

Ein gemeinsames Wohnhochhaus definiert eine neue städtische mliegenden Bereichen dadurch Orientierung.
Die Nähe zum Hauptbahnhof, die durch eine großzügige Stadtbrücke hergestellt wird, bietet eine zentrale Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.

Das Gebäudeensemble wird innerhalb der städtebaulichen und baurechtlichen Abhängigkeiten sowie den klimatischen und konstruktiven
Abhängigkeiten passgenau gesetzt. Durch die Form des
Grundrisses und die dreidimensionale Formulierung der Gebäudestruktur werden eindeutige Adressen im Stadtraum gebildet.“

Beurteilung des Preisgerichts

Der Entwurf leitet seine Baukörperfigur aus der Analyse des Baufeldes und seiner Definitionen aus den Rahmenbedingungen ab. Entstanden ist ein Baukörper, der sich als fließender dreidimensionaler Raum versteht. Der ‚Wohnberg‘ – so das Preisgericht – ist weniger Haus als gebautes Volumen mit richtungsloser Fassade.
Der Adam-Riese-Platz ist zerklüftet und weist kaum Aufenthaltsqualitäten auf. Durch die Anordnung der Baumasse erhält er eine reine Nordlage. Überzeugend ist jedoch die breite und platzartige Überwindung der Hafenstraße in Richtung Hauptbahnhof, aus der sich eine selbstverständliche Wegeführung ergibt. Nicht akzeptabel ist die Anordnung der Tiefgaragenerschließung – auch in Bezug auf den Respekt gegenüber der Erschließung des benachbarten DB-Areals. Schwierig ist die dunkle Gasse, die den ‚Wohnhügel‘ unterschneidet. In Bezug auf die Auseinandersetzung mit der Topographie bleiben Zweifel.

Die Nutzungszonierung im Erdgeschoss kann nicht völlig überzeugen. Problematisch sind die Anordnung des Minimarkts im Nordwesten und die versteckte Anordnung der Lobby zum frei-finanzierten Wohnungsbau wie auch die dunkle Anbindung des Erschließungskerns des geförderten Wohnungsbaus. Die Kita – zweigeschossig mit Außenraum auf Dachflächen – hat zum Teil problematische Gruppenräume, die nach Norden zu der dunklen Durchgangsgasse orientiert sind. Ganz schwierig ist jedoch das Wohnungsangebot – ein Großteil der Wohnungen ist einseitig rein nach Norden ausgerichtet. Auch wirtschaftlich gibt es Bedenken, da jede Geschossplatte einen anderen Zuschnitt hat, der zu einer starken Differenzierung der Wohnungsgrundrisse führt.

Die Gebäudefigur macht eine Realteilung schwierig.

Interessant ist der Vorschlag einer Hybridbauweise, die das Tragwerk auf ein Minimum reduziert und im Innenausbau Holz vorsieht, um einen Beitrag zur CO2-Reduzierung zu leisten. In Bezug auf die Gewährleistung von Brand- und Schallschutz zeigt sich das Preisgericht skeptisch.

Insgesamt handelt es sich bei dem Entwurf um einen mutigen Ansatz, um den Versuch, eine freie Skulptur zu entwickeln, der sich alles andere unterzuordnen hat. Das Preisgericht lobt den wertvollen Beitrag zur Diskussion, der sich jedoch letztlich als Wohnmaschine entpuppt hat, die weder von ihrer städtebaulichen Aussage noch in Bezug auf die angebotenen Wohnqualitäten vollständig überzeugen kann.